Hessens Regelungen zum Versammlungsrecht sind in weiten Teilen verfassungsgemäß. Der StGH Hessen wies Rügen von der AfD und der Linken zurück. Nur bei Regeln zur Sicherstellung und Einziehung muss der Gesetzgeber nacharbeiten.
Mehr lesenDer Antrag der Bundestagsfraktionen von FDP, Grüne und Linke auf Anordnung des Ruhens ihres selbst eingeleiteten Normenkontrollverfahrens gegen die Bundeswahlrechtsänderung 2020 ist erfolglos geblieben. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass an der Fortführung des Verfahrens - nicht zuletzt aufgrund der Streitigkeiten um die Wahlwiederholung in Berlin - ein öffentliches Interesse bestehe.
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