Dienstag, 30.5.2023
Tierschutzpartei durfte in Wahlsendungen nicht unter "Andere" gefasst werden

Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) hätte nach der letzten Landtagswahl das Wahlergebnis der Tierschutzpartei, die 2,6% der Zweitstimmen errang, in den Fernsehsendungen "Brandenburg-Wahl: Die Entscheidung", "Brandenburg aktuell" und "rbb24" nicht einfach mit dem Wahlergebnis von drei weiteren Parteien unter der Rubrik "Andere" zusammenfassen dürfen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.

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