Rechtsextremist nicht per se waffenrechtlich unzuverlässig
Vom Verfassungsschutz festgestellte Aktivitäten, die die dem Phänomenbereich des Rechtsextremismus zuzuordnen sind, begründen allein keine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit. Dies hat das VG Gießen in einem Eilverfahren entschieden.
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