Donnerstag, 8.2.2024
Klage gegen Lohnkürzung – VW-Betriebsrat gewinnt auch in zweiter Instanz

Im Streit um die Kürzung der Gehälter von VW-Betriebsräten hat erstmals auch das LAG Niedersachsen einem klagenden Arbeitnehmervertreter recht gegeben. Es bestätigte ein Urteil der Vorinstanz, wonach die Gehaltskürzung unzulässig ist: VW muss die Kürzung zurücknehmen und dem Betriebsrat den Ausfall mit Zinsen nachzahlen.

Mehr lesen