Donnerstag, 23.9.2021
Anrechnung von Prozesszinsen auf Darlehenszinsen

Auf Darlehenszinsen, die der Verkäufer dem Käufer bei der Rückabwicklung eines Kaufvertrags zu ersetzen hat, sind gezahlte Prozesszinsen anzurechnen. Dies setzt laut Bundesgerichtshof aber voraus, dass sie den gleichen Zeitraum betreffen. Insoweit müsse eine Übereinstimmung bestehen.

Mehr lesen