Dem Leasingnehmer steht bei der Rückabwicklung eines Leasingvertrages über ein Auto grundsätzlich ein Anspruch auf Rückzahlung der bereits geleisteten Leasingraten zu. Der Leasinggeber wiederum kann eine Nutzungsentschädigung für die zwischenzeitlich mit dem geleasten Auto gefahrenen Kilometer verlangen. Das hat das Oberlandesgericht Braunschweig entschieden. In dem Urteil geht es auch um die Fragen, wie die Höhe des Nutzungsersatzes zu bemessen und wie eine AGB-Klausel in diesem Zusammenhang zu bewerten ist.
Mehr lesenAuf Darlehenszinsen, die der Verkäufer dem Käufer bei der Rückabwicklung eines Kaufvertrags zu ersetzen hat, sind gezahlte Prozesszinsen anzurechnen. Dies setzt laut Bundesgerichtshof aber voraus, dass sie den gleichen Zeitraum betreffen. Insoweit müsse eine Übereinstimmung bestehen.
Mehr lesenEine höchstrichterliche Entscheidung über mögliche Schadenersatz-Ansprüche von Diesel-Käufern gegen Daimler verzögert sich. Eine für den 27.10.2020 angesetzte Verhandlung zum "Thermofenster" sagte der Bundesgerichtshof am 12.10.2020 ab. Der klagende Autokäufer habe seine Revision zurückgenommen, hieß es zur Begründung. Gleichzeitig kündigte der BGH für den 14.12.2020 eine neue Verhandlung in einem vergleichbaren Fall an.
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