Freitag, 6.8.2021
D&O-Versicherung muss für Ex-Wirecard-Manager vorerst Verteidigungskosten übernehmen

Der D&O-Versicherer des ehemaligen Wirecard-Chefbuchhalters muss vorläufige Abwehrkosten in Form von Verteidigungskosten im Rahmen des bei der Staatsanwaltschaft München geführten Ermittlungsverfahrens übernehmen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren eine entsprechende Leistungsverfügung erlassen. Die Kostenübernahme für die zivilrechtliche Inanspruchnahme hatte das Gericht bereits zuvor bestätigt.

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