Die D&O-Versicherung des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Wirecard AG umfasst bei kritischer Medienberichterstattung und aufgrund dessen drohendem karrierebeeinträchtigendem Reputationsschaden auch vorläufigen Deckungsschutz für Public-Relations-Kosten. Dies gilt insbesondere auch für eine kritische Berichterstattung über das strafrechtliche Ermittlungsverfahren. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.
Mehr lesenDie D&O Versicherung des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Wirecard AG Markus Braun muss auch vorläufigen Deckungsschutz für Public-Relation-Kosten leisten. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Eilverfahren entschieden. Umfasst seien die Kosten der Beauftragung einer PR-Agentur sowie presserechtlich spezialisierter Rechtsanwälte.
Mehr lesenDer D&O-Versicherer des ehemaligen Wirecard-Chefbuchhalters muss vorläufige Abwehrkosten in Form von Verteidigungskosten im Rahmen des bei der Staatsanwaltschaft München geführten Ermittlungsverfahrens übernehmen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren eine entsprechende Leistungsverfügung erlassen. Die Kostenübernahme für die zivilrechtliche Inanspruchnahme hatte das Gericht bereits zuvor bestätigt.
Mehr lesenDie D&O-Versicherung kann sich gegenüber der Wirecard AG nicht auf einen Leistungsausschluss wegen einer arglistigen Täuschung bei Vertragsverlängerung stützen. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden. Der Versicherungsschutz entfalle erst bei der hier fehlenden Feststellung einer vorsätzlichen oder wissentlichen Pflichtverletzung, wofür eine rechtskräftige Entscheidung oder ein Eingeständnis erforderlich sei. Daran fehle es hier.
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