Donnerstag, 1.7.2021
Vorhaut vor 18 Jahren entfernt – Kein Schmerzensgeld für Spätfolgen
Ein 24-jähriger Mann, dem als Kind im Alter von fünf Jahren wegen einer diagnostizierten Phimose operativ die Vorhaut entfernt wurde und der darunter heute leidet, kann von dem behandelnden Urologen kein Schmerzensgeld verlangen. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf unter Verweis darauf entschieden, dass die im Zeitpunkt der Behandlung (hier: 2003) geltenden Standards maßgeblich seien. Mehr lesen