Mittwoch, 19.4.2023
Keine Rechtskraftwirkung einer Vorfrage des Vorprozesses

Die rechtskräftige Verurteilung zur Zahlung des restlichen Kaufpreises in einem Vorprozess stellt nicht das Bestehen des Kaufvertrags mit Bindungswirkung für einen Folgeprozess fest. Vielmehr handelt es sich laut Bundesgerichtshof nur um die Feststellung einer Vorfrage, die nicht in Rechtskraft erwächst. Daher müsse das Berufungsgericht selbst prüfen, ob die materiellen Einwendungen begründet sind.

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