Freitag, 14.10.2022
Bindungswirkung eines Vorbehaltsurteils

Ein Vorbehaltsurteil entfaltet nur eine Bindungswirkung, soweit es über den Klagegrund entschieden hat. Erweitert die Klägerin im Nachverfahren ihre Klage, sind dem Bundesgerichtshof zufolge die neu eingeführten Ansprüche gesondert zu prüfen: Das Vorbehaltsurteil bindet den erkennenden Richter dabei nicht.

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