Ein Vorbehaltsurteil entfaltet nur eine Bindungswirkung, soweit es über den Klagegrund entschieden hat. Erweitert die Klägerin im Nachverfahren ihre Klage, sind dem Bundesgerichtshof zufolge die neu eingeführten Ansprüche gesondert zu prüfen: Das Vorbehaltsurteil bindet den erkennenden Richter dabei nicht.
Mehr lesenOrdnet ein Gericht nachträglich die Sicherungsverwahrung an, muss es sorgfältig arbeiten: Der Bundesgerichtshof will genau nachvollziehen können, aufgrund welcher Tatsachen die Gefährlichkeitsprognose gestellt worden ist. Werde erstmalig eine Borderline-Störung diagnostiziert, müsse deren Einfluss auf die Straftaten und auf die Gefährlichkeit des Gefangenen exakt beschrieben werden.
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