Dienstag, 2.2.2021
Nachweis der Namensänderung bei Personenidentität

Ändert eine Gesellschaft ihren Namen und tritt unter unterschiedlichen Firmierungen auf, muss sie bei einem Antrag auf klarstellende Ergänzung ihres Vollstreckungstitels ihre Namensänderung nachweisen. In Fällen der identitätswahrenden Umwandlung einer GbR in eine OHG können dabei laut einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs auch Erklärungen der Gesellschafter berücksichtigt werden.

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