Dienstag, 2.2.2021
Nachweis der Namensänderung bei Personenidentität

Ändert eine Gesellschaft ihren Namen und tritt unter unterschiedlichen Firmierungen auf, muss sie bei einem Antrag auf klarstellende Ergänzung ihres Vollstreckungstitels ihre Namensänderung nachweisen. In Fällen der identitätswahrenden Umwandlung einer GbR in eine OHG können dabei laut einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs auch Erklärungen der Gesellschafter berücksichtigt werden.

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Donnerstag, 24.9.2020
Einbürgerung in Ausnahmefällen auch ohne amtliche Ausweispapiere möglich

Die Klärung der Identität eines Einbürgerungsbewerbers kann in Fällen, in denen feststeht, dass amtliche Ausweispapiere nicht vorgelegt oder zumutbar vom Einbürgerungsbewerber beschafft werden können, auch auf andere Art, insbesondere durch Vorlage nichtamtlicher Dokumente, erfolgen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.

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