Mittwoch, 17.11.2021
Haftbefehl: Vollstreckungsbescheid im Original vorzulegen

Die Übermittlung eines Vollstreckungsbescheids als elektronisches Dokument ist ausschließlich für an den Gerichtsvollzieher gerichtete Aufträge erlaubt. Für den Erlass eines Haftbefehls darf das Gericht laut Bundesgerichtshof stets die Vorlage des Originaltitels verlangen, da dessen Vollzug zu einem einschneidenden Grundrechtseingriff führt.

Mehr lesen