Montag, 17.7.2023
Betreuer widerruft Generalvollmacht – keine Klärung über Notarbeschwerde

Ist die Ausstellung einer Ersatzurkunde über eine Generalvollmacht davon abhängig, dass die Vollmacht noch besteht, muss der Notar die Ausstellung verweigern, wenn er weiß, dass die Vollmacht von einem Betreuer widerrufen worden ist. Die Wirksamkeit des Widerrufs ist vom Notar laut Bundesgerichtshof nicht prüfen. Er habe strikt dem Wortlaut der Anweisung zu folgen. Ob der Betreuer berechtigt war, die Generalvollmacht zu widerrufen, sei im Betreuungsverfahren zu klären – nicht im Rahmen der Notarbeschwerde.

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