Donnerstag, 5.11.2020
Neuwert-Entschädigung steht Leasingnehmer zu

Einem Leasingnehmer, der vertraglich zum Abschluss einer Vollkaskoversicherung verpflichtet ist und diese zum Neuwert abschließt, steht bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags nach einem Fahrzeugdiebstahl der Übererlös aus der Versicherungsentschädigung zu. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 09.09.2020 entschieden und damit einen Meinungsstreit zu dieser Frage geklärt.

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