Die AfD ist in dem Streit um einen Vizepräsidenten-Posten im Bundestag mit zwei Eilanträgen gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht erachtete sowohl den Antrag der AfD-Fraktion als auch den eines AfD-Abgeordneten im Bundestag als unzulässig. Die Anträge seien jeweils auf Rechtsfolgen gerichtet, die im Organstreitverfahren grundsätzlich nicht erreicht werden könnten. Über die Hauptsachen ist noch nicht entschieden.
Mehr lesen