Donnerstag, 29.10.2020
Steuerpflichtigkeit von Arbeitgeber gezahlten Parktickets

Die Zahlung eines Verwarnungsgeldes durch den Arbeitgeber führt nicht zu Arbeitslohn bei dem Arbeitnehmer, der die Ordnungswidrigkeit, hier einen Parkverstoß, begangen hat. Dies hat der Bundesfinanzhof am 13.08.2020 auf die Klage der Betreiberin eines bundesweiten Paketzustelldienstes entschieden. Anders könne aber der Verzicht der Arbeitgeberin auf einen möglichen Regressanspruch gegenüber den Fahrern zu bewerten sein.

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