Mittwoch, 31.1.2024
Vor Abschiebehaft muss Vertrauensperson benachrichtigt werden

Weil gegen sie Abschiebehaft angeordnet worden war, ohne einen Angehörigen oder eine Vertrauensperson zu benachrichtigen, zogen zwei Männer aus Afghanistan und ein Jordanier vor das BVerfG. Mit Erfolg – das BVerfG konstatierte eine Verletzung von Art. 104 Abs. 4 GG und rüffelte die Fachgerichte.

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