Wer sich in einer sozialrechtlichen Angelegenheit von einem medizinischen Sachverständigen begutachten lassen muss, kann zur Untersuchung grundsätzlich eine Vertrauensperson hinzunehmen. Das hat das Bundessozialgericht im Fall eines Schwerbehinderten entschieden, der erst seine Tochter und dann seinen Sohn mitbrachte. Der Ausschluss einer Vertrauensperson sei nur möglich, wenn dies im Einzelfall zur Aufrechterhaltung einer funktionsfähigen Rechtspflege erforderlich sei.
Mehr lesenWenn ein Abschiebungshäftling eine Person seines Vertrauens benennt, kann diese im eigenen Namen Anträge zur Aufhebung der Haft und zur Feststellung ihrer Rechtswidrigkeit stellen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass so jemand auch nach der Abschiebung noch selbst Beschwerde einlegen kann und ein eigenes Rechtsschutzinteresse an einer Entscheidung über seine Anträge hat.
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