Montag, 18.12.2023
Verteilung von Bundeshilfen für finanzschwache Kommunen mit Grundgesetz vereinbar

Die Verteilung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder, um Investitionen finanzschwacher Kommunen zu fördern, ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das BVerfG auf einen Normenkontrollantrag des Landes Berlin hin entschieden. Das Land hatte Stadtstaaten benachteiligt gesehen.

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