Montag, 5.12.2022
Versicherungsschutz gegen Elementarschäden auch bei "Kriechvorgängen"

Der in einer Versicherungsklausel definierte Begriff "Erdrutsch" erfasst auch Schäden, die durch allmähliche Bewegungen von Gesteins- oder Erdmassen verursacht werden. Laut Bundesgerichtshof spricht der alltägliche Sprachgebrauch dafür, dass auch so genannte "Kriechvorgänge" versichert sind, bei denen sich Bodenbestandteile über einen länger andauernden Zeitraum stückchenweise verlagern.

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Donnerstag, 27.5.2021
Rechtskrafterstreckung bei Klageabweisung gegen den Versicherer

Wurde nach einem Verkehrsunfall die Klage gegen den Kfz-Versicherer und den Fahrer rechtskräftig abgewiesen, kann der Halter nicht mehr verklagt werden. Dies gilt laut Bundesgerichtshof auch dann, wenn die Klage lediglich am Nachweis der Aktivlegitimation gescheitert ist. Dies stelle eine Entscheidung in der Sache dar.

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Mittwoch, 19.8.2020
Versicherungsschutz für Hundebiss

Tierhalterhaftpflichtversicherungen können wirksam ihre Deckungspflicht für Ansprüche ausschließen, bei denen der Schaden durch "bewusstes Abweichen von der Haltung und Züchtung von Hunden dienenden Gesetzen, Verordnungen und behördlichen Verfügungen oder Anordnungen" verursacht wurde. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden, verurteilte die beklagte Haftpflichtversicherung aber dennoch, für die Folgen eines Hundebisses einzustehen, da im zu konkreten Fall keine bewusste Pflichtverletzung nachweisbar sei.

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