Ein privater Krankenversicherer kann sich nicht auf einen Wegfall der Bereicherung berufen, soweit die gezahlten Erhöhungsbeträge jenen für die Alterungsrückstellung entsprechen. Deren Berechnung kann dem Bundesgerichtshof zufolge kein Vermögensnachteil sein, der auf der Prämienanpassung und der rückabzuwickelnden Prämienzahlung beruht. Die Darlegungs- und Beweislast liege beim Versicherer.
Mehr lesenMit Urteil vom 19.11.2020 hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main eine Klage eines Versicherungsmaklerunternehmens gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) abgelehnt. Das Geschäftsmodell der Klägerin, die erhaltene Provisionen abzüglich einer Pauschale von 12 Euro an ihre Kunden auszahlt, verstoße gegen das Provisionsabgabeverbot.
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