Anwälte, die in den Vermögensverfall geraten, verlieren ihre Zulassung. Dass Strafverteidiger gar keine Fremdgelder vereinnahmen, überzeugte den Bundesgerichtshof nicht davon, eine Ausnahme zu machen. Auch auf eine Zulassung nur fürs Strafrecht wollte der Anwaltssenat sich nicht einlassen.
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