Dass die Betreiberin eines Hotels mehrfach Zimmer an die Stadt vermietete, die jugendliche Geflüchtete darin unterbrachte, wollte die Eigentümerin des Gebäudes nicht hinnehmen und kündigte den Pachtvertrag. Damit hatte sie nur in der ersten Instanz Erfolg.
Mehr lesenWegen einer kaputten Kaffeekanne in einer Ferienwohnung erleidet das Kind der Feriengäste schwere Verbrennungen. Doch die Vermieterin haftet nicht: Es konnte nicht bewiesen werden, dass die Kanne schon bei Vertragsschluss defekt war.
Mehr lesenVerluste aus der Vermietung von Luxusimmobilien können nicht ohne Weiteres mit anderen Einkünften verrechnet werden. Der BFH bestätigte seine bisherige Rechtsprechung, wonach der Steuerpflichtige nachweislich beabsichtigen muss, Einkünfte zu erzielen. Sonst liege eine steuerlich unbeachtliche "Liebhaberei" vor.
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