Mittwoch, 23.8.2023
Urteil gegen Verleger wegen Volksverhetzung rechtskräftig

Nationales und sozialistisches Gedankengut, Hetze gegen Asylbewerber: Auch der BGH sah in den Schriften eines Verlegers die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen und Volksverhetzung. Es bleibt bei einer Bewährungsstrafe. 

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