Freitag, 2.2.2024
Doppeltes Fahrverbot bei doppeltem Verkehrsverstoß

Gegen einen Autofahrer, der innerhalb von sechs Wochen zweimal an derselben Stelle den Mindestabstand nicht eingehalten hat, dürfen zwei eigenständige Fahrverbote festgesetzt werden. Ein Nachteil sei dem uneinsichtigen Verkehrssünder dadurch nicht entstanden, befand das AG Frankfurt a. M.

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