Dienstag, 29.8.2023
300 statt 14.000 Euro: Prüfung eines Vertrags löst keine Geschäftsgebühr aus

Dem Anwalt blieb nur die Beratungsgebühr: Soll ein Arbeitsvertrag geprüft werden, der Anwalt aber nicht gegenüber dem Arbeitgeber auftreten, kann er trotz Vergütungsvereinbarung "nach RVG" laut dem LG München I keine Geschäftsgebühr verlangen, wenn er nicht an der Vertragsgestaltung mitgewirkt hat.

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