Dienstag, 29.8.2023
300 statt 14.000 Euro: Prüfung eines Vertrags löst keine Geschäftsgebühr aus

Dem Anwalt blieb nur die Beratungsgebühr: Soll ein Arbeitsvertrag geprüft werden, der Anwalt aber nicht gegenüber dem Arbeitgeber auftreten, kann er trotz Vergütungsvereinbarung "nach RVG" laut dem LG München I keine Geschäftsgebühr verlangen, wenn er nicht an der Vertragsgestaltung mitgewirkt hat.

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Montag, 17.10.2022
Anwaltliche Geschäftsgebühr hängt vom Mandantenauftrag ab

Eine außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts wird nur dann mit einer Geschäftsgebühr entlohnt, wenn der Mandant primär das Ziel verfolgt, sich ohne Klageverfahren zu einigen. Ist hingegen das vorgerichtliche Aufforderungsschreiben nur eine Vorbereitungshandlung für die Klage, ist dieses Schreiben dem Bundesgerichtshof zufolge bereits mit der Verfahrensgebühr abgegolten. Maßgebend ist die Frage, wie der Auftrag des Mandanten genau lautete.

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Montag, 4.4.2022
Ersatzfähigkeit vorprozessualer Rechtsanwaltskosten

Ob eine außergerichtliche anwaltliche Zahlungsaufforderung eine Geschäftsgebühr auslöst oder als Vorbereitung der Klage mit der Verfahrensgebühr abgegolten ist, richtet sich nach Art und Umfang des Mandats. Laut Bundesgerichtshof sind berufungsgerichtliche Feststellungen, wonach der Kläger seinen Prozessbevollmächtigten nach Unterbleiben des Zahlungseingangs "beauftragt" hat, unzureichend. Auf dieser Grundlage könne eine Verurteilung keinen Bestand haben.

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Montag, 3.5.2021
Nur Beratungsgebühr für Ausarbeitung eines Testamentsentwurfs
Will ein Rechtsanwalt eine höhere Vergütung für die Erarbeitung eines Testamentsentwurfs erhalten, muss er eine Vereinbarung darüber schließen. Der Bundesgerichtshof hat den Anspruch auf eine Geschäftsgebühr verneint, weil der Entwurf weder nach außen gerichtet war noch einen Vertrag darstellte. Mehr lesen
Mittwoch, 18.11.2020
Keine gesonderte Geschäftsgebühr in derselben Angelegenheit

Für die außergerichtliche Regelung der finanziellen Folgen einer Trennung kann ein Rechtsanwalt nur eine Geschäftsgebühr verlangen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn zwischen den finanziellen Problemfeldern ein innerer Zusammenhang besteht. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 29.10.2020 entschieden.

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