Soldaten dürfen sich auch im Ruhestand nicht gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung betätigen. Die Reichsbürgerbewegung spricht dem BVerwG zufolge der Bundesrepublik ihre Legitimität ab, eine entsprechende Betätigung habe daher auch für Ruheständler disziplinarische Konsequenzen.
Mehr lesenAuch Referendare sind Teil der staatlichen Rechtspflege und müssen damit hohen Anforderungen an ihre Verfassungstreue begegnen. Wer sich in verfassungsfeindlichen Organisationen betätigt, darf demnach nicht zum Volljuristen ausgebildet werden, so das BVerwG.
Mehr lesenWegen Verbindungen zu rechtsextremen Kreisen bleibt eine Lehramtsreferendarin nicht Beamtin auf Widerruf. Das VG Frankfurt (Oder) hat den Widerruf der Ernennung bestätigt, nachdem bekannt geworden war, dass die Frau als Moderatorin für den Nachrichtenkanal des "Compact"-Magazins fungiert hatte.
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