Ein Jurastudent hatte das Examen bestanden und sich beim OLG Koblenz auf die Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst beworben. In der Vergangenheit war er Mitglied der "Jungen Alternative für Deutschland" sowie des Vereins "Ein Prozent e. V.". Beide Organisationen werden seit dem Frühjahr 2023 vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.
Das OLG Koblenz lehnte die Einstellung ab – mit Verweis auf fehlende Verfassungstreue. Dagegen beantragte der Bewerber einstweiligen Rechtsschutz – ohne Erfolg.
Widerspruch zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung
Nach Auffassung des VG Koblenz fehlt dem Antragsteller der erforderliche Anordnungsanspruch (Beschluss vom 09.05.2025 - 5 L 416/25.KO). Nach dem Landesgesetz über die juristische Ausbildung und dem Landesbeamtengesetz Rheinland-Pfalz ist die Zulassung zum Vorbereitungsdienst an die persönliche Eignung geknüpft. Maßgeblich sei dabei, dass sich angehende Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen müssten.
Dem werde der Bewerber nicht gerecht, so das VG. In einem von ihm veröffentlichten Roman würden schwarze Menschen durch menschenverachtende Bezeichnungen pauschal herabgewürdigt. Zudem enthalte der Text die Aussage, ein namentlich genannter dunkelhäutiger österreichischer Fußballspieler könne kein Deutscher oder Österreicher sein. In einem weiteren Beitrag habe der Bewerber dem BVerfG eine "Demontage des Volksbegriffs" vorgeworfen. Seine Forderung nach einer "positiven Erneuerung Deutschlands" lasse sich im Zusammenhang nur als Hinweis auf die Umkehrung eines vermeintlichen "Bevölkerungsaustauschs" deuten.
Es sei nicht ermessensfehlerhaft, dem nicht verfassungstreuen Antragsteller die Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst zu versagen, so das Gericht.
Bereits im Oktober 2024 hatte das BVerfG klargestellt, dass Referendarinnen und Referendare als Teil der staatlichen Rechtspflege Mindestanforderungen an die Verfassungstreue erfüllen müssen. Anlass war der Fall eines Bewerbers, der in der rechtsextremen Kleinstpartei "Der III. Weg" aktiv gewesen war. Auch ihm wurde der Zugang zum juristischen Vorbereitungsdienst versagt – mit Verweis auf seine verfassungsfeindliche Gesinnung.