Wegen Verbindungen zu rechtsextremen Kreisen bleibt eine Lehramtsreferendarin nicht Beamtin auf Widerruf. Das VG Frankfurt (Oder) hat den Widerruf der Ernennung bestätigt, nachdem bekannt geworden war, dass die Frau als Moderatorin für den Nachrichtenkanal des "Compact"-Magazins fungiert hatte.
Das Medienunternehmen "Compact" wird vom Verfassungsschutz seit 2021 als gesichert rechtsextrem eingestuft. Das VG sieht es daher als erwiesen an, dass die Lehramtskandidatin nicht die für die Berufung in das Beamtenverhältnis erforderliche Gewähr der Verfassungstreue bietet. Die angehende Lehrerin kann gegen den Beschluss vom 06.06.2024 (Az.: VG 2 L 78/24) noch Beschwerde einlegen.
Das Bildungsministerium hatte der angehenden Lehrerin im vergangenen Jahr das Führen der Dienstgeschäfte untersagt und einen Bescheid zur Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf zugestellt. Ursache war unter anderem ein Bericht des "Tagesspiegels", wonach an einer Schule eine Referendarin mit Verbindungen in die rechtsextreme Szene tätig ist.
VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 06.06.2024 - 2 L 78/24
Redaktion beck-aktuell, bw, 10. Juni 2024 (ergänzt durch Material der dpa).
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
OVG Berlin-Brandenburg, Entlassung aus Beamtenverhältnis auf Widerruf wegen Likes rechtsextremer Posts, MMR 2023, 796
VG Bayreuth, Entlassung eines Beamten auf Widerruf, Berechtigte Zweifel an persönlicher (charakterlicher) Eignung, Anschein einer rechten Gesinnung, BeckRS 2020, 41359