Dienstag, 26.4.2022
Reaktionen auf BVerfG-Urteil zu Bayerischem Verfassungsschutzgesetz

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz hat Bayerns Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) eine Reform des Gesetzes angekündigt. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sieht durch das Urteil den Verfassungsschutz gestärkt, Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) die Bürgerrechte. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt das Urteil als warnendes Signal für die anderen Bundesländer. 

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Bayerisches Verfassungsschutzgesetz teilweise verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat heute die weitreichenden Befugnisse des bayerischen Verfassungsschutzes teilweise gekippt (Az.: 1 BvR 1619/17). Eine Reihe von Vorschriften wie die zum Ausspähen und Abhören von Wohnungen, zur Online-Durchsuchung und zur Handy-Ortung seien mit dem Grundgesetz unvereinbar. Der Gesetzgeber muss nun nachbessern. Die beanstandeten Regelungen gelten bis längstens Ende Juli 2023 nach einschränkenden Maßgaben fort, mit Ausnahme der Regelung zum Abruf von Vorratsdaten, die das BVerfG für nichtig erklärt hat.

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Mittwoch, 21.10.2020
Gesetzentwurf: Verfassungsschutz soll bei WhatsApp mitlesen dürfen

Der Verfassungsschutz soll künftig auch Chats über verschlüsselte Messengerdienste wie WhatsApp mitlesen dürfen. Die Bundesregierung hat am 21.10.2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts beschlossen, der die Möglichkeiten für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) regelt. Diese ist für die Überwachung digitaler und verschlüsselter Kommunikation wichtig, die oft über Messengerdienste erfolgt.

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Freitag, 15.5.2020
Verfassungsschutzgesetz auf der Zielgeraden

Nach mehr als einem Jahr Streit liegt jetzt ein neuer Entwurf für ein Gesetz vor, das die Befugnisse des Verfassungsschutzes neu regelt. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur soll dem Inlandsnachrichtendienst künftig in bestimmten Fällen gestattet werden, nicht nur Telefonate und SMS zu überwachen, sondern auch Chats über verschlüsselte Messengerdienste wie WhatsApp oder Telegram mitzulesen. Die Online-Durchsuchung soll dem Verfassungsschutz aber weiterhin verwehrt bleiben.

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