Staatskanzleichef Herrmann: Befugnisse bleiben
Florian Herrmann betont, in dem Urteil gehe es nicht darum, bestimmte Befugnisse zu verbieten. Vielmehr müsse der Gesetzgeber nun die Voraussetzungen für Maßnahmen wie den Einsatz sogenannter V-Leute konkreter regeln. Dazu gehöre etwa die Regelung von Eingriffshürden wie einem Richtervorbehalt, um Maßnahmen einleiten zu können. Regelungsbedürftig sei auch das Verhältnis zwischen Verfassungsschutz und Polizei. Kern des Urteils sei, die Notwendigkeit des Verfassungsschutzes für eine wehrhafte Demokratie und die Grundrechte der Bürger in Ausgleich zu bringen.
Innenminister Herrmann: Urteil stärkt Verfassungsschutz
Joachim Herrmann (CSU) sagte, die Reform sei – entsprechend der zeitlichen Vorgabe des BVerfG – bis Ende Juli 2023 machbar. "Und wir werden uns in Bayern auch daran setzen, das jetzt möglichst schnell umzusetzen." Das Urteil stärke insgesamt den Verfassungsschutz in Deutschland. Es mache deutlich, dass das Gericht die Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörden "für grundsätzlich wichtig und richtig und notwendig hält". Gleichzeitig gebe es neue Hürden für die Übermittlung von Informationen zwischen den Sicherheitsbehörden.
DAV erwartet Signalwirkung für die anderen Bundesländer
Der DAV erwartet von dem Urteil Signalwirkung für die anderen Bundesländer. Das BVerfG habe klargestellt, dass die Trennung von Polizei und Geheimdiensten gewahrt werden müsse. Laut DAV-Hauptgeschäftsführerin Sylvia Ruge sei auch das Mandatsgeheimnis nicht ausreichend berücksichtigt. Der verfassungsrechtlich gebotene Schutz von Berufsgeheimnisträgern fehle im bayerischen Verfassungsschutzgesetz für die meisten Überwachungsmaßnahmen völlig, oder es gebe eine unzulässige Differenzierung zwischen Strafverteidigern und sonstigen Anwälten. Dies müsse bei der Überarbeitung berücksichtigt werden.
Bundesjustizminister: Urteil Signal für Stärkung der (digitalen) Bürgerrechte
Bundesjustizminister Buschmann sieht in dem Urteil ein klares Signal für die Stärkung der (digitalen) Bürgerrechte. Das BVerfG zeige erneut, dass sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit und Grundrechtsschutz kein Widerspruch seien. Buschmann sieht durch das Urteil das im Koalitionsvertrag vereinbarte Programm zur Stärkung der Bürgerrechte gestärkt.