Reaktionen auf BVerfG-Urteil zu Bayerischem Verfassungsschutzgesetz

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz hat Bayerns Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) eine Reform des Gesetzes angekündigt. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sieht durch das Urteil den Verfassungsschutz gestärkt, Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) die Bürgerrechte. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt das Urteil als warnendes Signal für die anderen Bundesländer. 

Staatskanzleichef Herrmann: Befugnisse bleiben

Florian Herrmann betont, in dem Urteil gehe es nicht darum, bestimmte Befugnisse zu verbieten. Vielmehr müsse der Gesetzgeber nun die Voraussetzungen für Maßnahmen wie den Einsatz sogenannter V-Leute konkreter regeln. Dazu gehöre etwa die Regelung von Eingriffshürden wie einem Richtervorbehalt, um Maßnahmen einleiten zu können. Regelungsbedürftig sei auch das Verhältnis zwischen Verfassungsschutz und Polizei. Kern des Urteils sei, die Notwendigkeit des Verfassungsschutzes für eine wehrhafte Demokratie und die Grundrechte der Bürger in Ausgleich zu bringen.

Innenminister Herrmann: Urteil stärkt Verfassungsschutz

Joachim Herrmann (CSU) sagte, die Reform sei – entsprechend der zeitlichen Vorgabe des BVerfG – bis Ende Juli 2023 machbar. "Und wir werden uns in Bayern auch daran setzen, das jetzt möglichst schnell umzusetzen." Das Urteil stärke insgesamt den Verfassungsschutz in Deutschland. Es mache deutlich, dass das Gericht die Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörden "für grundsätzlich wichtig und richtig und notwendig hält". Gleichzeitig gebe es neue Hürden für die Übermittlung von Informationen zwischen den Sicherheitsbehörden.

DAV erwartet Signalwirkung für die anderen Bundesländer

Der DAV erwartet von dem Urteil Signalwirkung für die anderen Bundesländer. Das BVerfG habe klargestellt, dass die Trennung von Polizei und Geheimdiensten gewahrt werden müsse. Laut DAV-Hauptgeschäftsführerin Sylvia Ruge sei auch das Mandatsgeheimnis nicht ausreichend berücksichtigt. Der verfassungsrechtlich gebotene Schutz von Berufsgeheimnisträgern fehle im bayerischen Verfassungsschutzgesetz für die meisten Überwachungsmaßnahmen völlig, oder es gebe eine unzulässige Differenzierung zwischen Strafverteidigern und sonstigen Anwälten. Dies müsse bei der Überarbeitung berücksichtigt werden.

Bundesjustizminister: Urteil Signal für Stärkung der (digitalen) Bürgerrechte

Bundesjustizminister Buschmann sieht in dem Urteil ein klares Signal für die Stärkung der (digitalen) Bürgerrechte. Das BVerfG zeige erneut, dass sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit und Grundrechtsschutz kein Widerspruch seien. Buschmann sieht durch das Urteil das im Koalitionsvertrag vereinbarte Programm zur Stärkung der Bürgerrechte gestärkt.

Redaktion beck-aktuell, 26. April 2022 (ergänzt durch Material der dpa).