Aufklärung unabhängig von gewähltem Kommunikationsmittel
Die Regelung zur Quellen-TKÜ erweitere die rechtlichen Möglichkeiten der Telekommunikationsüberwachung nicht, sondern sorge dafür, dass die Täter sich der Aufklärung technisch nicht mehr durch Wahl des Kommunikationsmittels entziehen können, heißt es in der entsprechenden Mitteilung des Bundesinnenministeriums. Die Quellen-TKÜ setzt im Endgerät an, bevor die Nachrichten technisch verschlüsselt werden beziehungsweise wenn sie wieder entschlüsselt sind.
Immer entsprechende Anordnung erforderlich
Voraussetzung für die sogenannte Quellen-TKÜ ist allerdings in jedem einzelnen Fall eine entsprechende Anordnung. Die Geheimdienste könnten also nicht nach eigenem Gutdünken Kommunikation mitlesen und speichern, so das Bundesinnenministerium. Um die Kontrolle der Überwachungsmaßnahmen zu verbessern, soll die Zahl der Mitglieder der für ihre Genehmigung zuständigen G10-Kommission des Bundestages erhöht werden. Außerdem soll der Kommission ein technischer Berater an die Seite gestellt werden. Die Reform muss noch vom Bundestag gebilligt werden.
Befürworter: Wieder auf ursprünglichem Stand angekommen
Befürworter des Entwurfs sagen, damit wäre der Inlandsgeheimdienst von seinen Möglichkeiten her bloß wieder auf dem Stand angekommen, auf dem er vor der Erfindung von Internet und Mobilfunk war. Damals genügte es, Festnetztelefone abzuhören.
Neuregelung war innerhalb der Koalition sehr umstritten
Die Reform war in der Koalition sehr umstritten. Ein erster Entwurf war den anderen Ministerien bereits im März 2019 zur Stellungnahme übersandt worden. Damals sah er für die Geheimdienste auch noch die Erlaubnis für "Online-Durchsuchungen" vor. Darunter versteht man den verdeckten Zugriff auf Computer, Smartphones und andere IT-Geräte, deren Daten dann ausgelesen werden können. Dieser Passus wurde auf Druck der SPD gestrichen.
Erweiterte Beobachtung von Einzelpersonen
"Das Gesetz ist ein überfälliger Schritt im Kampf gegen Terroristen und militante Extremisten. Wir brauchen einen Verfassungsschutz, der auch im digitalen Zeitalter sehen und hören kann", sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). Der jetzt beschlossene Gesetzesentwurf sieht außerdem eine erweiterte Beobachtung von Einzelpersonen für eine verbesserte Bekämpfung des Rechtsextremismus vor. Zudem werde der Informationsverbund zwischen Verfassungsschutz und MAD verbessert.