Entwurf soll zeitnah in Ressortabstimmung gehen
Das Bundesinnenministerium hatte argumentiert, beide Befugnisse würden der Sicherheitsbehörde in der virtuellen Welt letztlich nur Dinge erlauben, die ihr in der realen Welt jetzt schon gestattet seien. Die SPD sah das allerdings anders. Aus Koalitionskreisen hieß es, der Entwurf aus dem Bundesinnenministerium werde voraussichtlich noch am 15.05.2020 in die Ressortabstimmung gehen.
Unionssprecher begrüßt geplante Neuregelung
"Gut, dass es mit den Sicherheitsgesetzen jetzt vorangeht", sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg (CDU) der dpa. Die Befugnisse von Verfassungsschutz und Bundespolizei müssten dringend den neuen digitalen Möglichkeiten angepasst werden. "Extremistengruppen und Schleusernetzwerke können wir nur überwachen und aushebeln, wenn wir deren Kommunikation überwachen", fügte er hinzu. Diese Netzwerke nutzten vor allem verschlüsselte Dienste wie WhatsApp oder Skype. Eine einfache Telefonüberwachung sei deshalb nicht ausreichend.
Bundeskriminalamt hat Möglichkeiten heute schon
Das Bundeskriminalamt hat diese Möglichkeiten heute schon im Ermittlungsverfahren. In den Polizeigesetzen der Länder sind die Regelungen zur Überwachung verschlüsselter Chats und zur Online-Durchsuchung unterschiedlich. Für die Aufklärung extremistischer Gruppierungen durch den Verfassungsschutz gilt das bisher nicht.