Donnerstag, 14.4.2022
Keine Entschädigung für pandemiebedingte Verlängerung finanzgerichtlichen Verfahrens

Pandemiebedingte Verzögerungen im Sitzungsbetrieb eines Finanzgerichts führen nicht zur Unangemessenheit der gerichtlichen Verfahrensdauer. Die Coronapandemie stelle ein unvorhersehbares Ereignis  dar, für das die Justizbehörden nicht einstehen müssten, entschied der Bundesfinanzhof mit jetzt veröffentlichtem Urteil vom 27.10.2021 (Az.: X K 5/20).

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Freitag, 5.11.2021
Entschädigung für Verfahrensdauer im Komplex "Göttinger Gruppe"

Wegen unangemessener Dauer eines beim Landgericht Göttingen geführten Pilotverfahrens im Komplex "Göttinger Gruppe" erhält der Kläger eine Entschädigung von rund 6.500 Euro. Das Oberlandesgericht Braunschweig entschied am Freitag, dass die aus dem Rechtsstaatsgebot folgende Verpflichtung des Staates, Gerichtsverfahren in angemessener Zeit zum Abschluss zu bringen, verletzt wurde. Festgestellt wurde eine überlange Verfahrensdauer von rund acht Monaten.

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Freitag, 8.10.2021
Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer

Verweist ein unzuständiges Gericht ein isoliertes PKH-Verfahren erst 45 Monate nach Verfahrenseingang weiter, muss das zuständige Gericht das Verfahren grundsätzlich unverzüglich fördern. Bleibt dieses Gericht allerdings selbst über einen Zeitraum von 14 Monaten untätig, so ist dies laut Bundesfinanzhof unangemessen. Für die entstandenen Nachteile müsse ein Prozessbeteiligter angemessen entschädigt werden.

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