Der Strafprozess um zwei Angeklagte, die gefährliche Mineralfaser-Abfälle an Ziegeleien zur Weiterverarbeitung geliefert haben, muss neu verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof hatte den Revisionen im August stattgegeben. Gegenstand des Verfahrens ist die Behandlung von künstlichen Mineralfaser-Abfällen (KMF). Es handelt sich dabei – ähnlich wie Asbest – um lungengängige Stoffe, die als gefährlicher Abfall zu hierfür vorgesehenen Deponien verbracht werden mussten.
Mehr lesenSchwarzwälder Schinken darf auch dann Schwarzwälder Schinken heißen, wenn er nicht im Schwarzwald geschnitten und verpackt wurde. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs in einem jahrelangen Rechtsstreit hervor, mit der das Gericht eine Rechtsbeschwerde des Schutzverbandes der Schwarzwälder Schinkenhersteller zurückgewiesen hat.
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