Hatte sich die Lebenspartnerin einer Schwangeren schon vor der Geburt des Babys als Mann eintragen lassen, ist er dessen Vater, da er der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratete Mann war. Unaufgeregt löste das OLG Schleswig den Fall nach dem Wortlaut des Gesetzes.
Mehr lesenEine Dating-Plattformen zur Partnersuche zu nutzen ist längst keine Seltenheit mehr. Aber kann diese Kennenlernmethode schwerwiegende Zweifel an der gesetzlichen Vaterschaftsvermutung begründen, weil Mann annehmen kann, er sei nicht der Einzige, mit dem es zu Intimitäten kam? Nein, sagt das OLG Frankfurt am Main.
Mehr lesen