Wer seinen Urlaub in Corona-Quarantäne verbringen muss, hat keinen Anspruch darauf, die freien Tage nachholen zu dürfen. Zwar könne die Qualität des Urlaubs durch die Quarantäne erheblich gemindert werden, so der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof Priit Pikamäe. Der Arbeitgeber müsse jedoch nur dafür sorgen, dass man seinen bezahlten Urlaub nehmen könne, um sich zu erholen. Es gebe kein Recht darauf, dass der Urlaub tatsächlich für Entspannung sorge.
Mehr lesenDer Anspruch auf gesetzlichen Mindesturlaub aus einem Urlaubsjahr, in dem der Arbeitnehmer tatsächlich gearbeitet hat, bevor er aus gesundheitlichen Gründen an der Inanspruchnahme seines Urlaubs gehindert war, erlischt regelmäßig nur dann nach Ablauf eines Übertragungszeitraums von 15 Monaten, wenn der Arbeitgeber ihn rechtzeitig in die Lage versetzt hat, seinen Urlaub in Anspruch zu nehmen, so das Bundesarbeitsgericht.
Mehr lesenDer Europäische Gerichtshof hat in drei Fällen aus Deutschland entschieden, dass der Urlaubsanspruch in bestimmten Fällen doch nicht verfällt beziehungsweise verjährt. Entscheidend sei, ob der Arbeitgeber seinen Teil dazu beigetragen und beispielsweise darauf hingewiesen hat, dass der Urlaub bald verfällt. Für eine Verjährung müsse er den Arbeitnehmer zuvor durch entsprechende Aufforderung tatsächlich in die Lage versetzt haben, seinen Urlaubsanspruch auszuüben.
Mehr lesenDie Erben eines verstorbenen Beamten haben keinen unbegrenzten Anspruch auf den finanziellen Ausgleich nicht genommenen Erholungsurlaubs. Das Verwaltungsgericht Berlin stellt klar, dass der Anspruch auf das unionsrechtlich gewährleistete Minimum von 20 Urlaubstagen bei einer fünftätigen Arbeitswoche beschränkt ist.
Mehr lesenIst für einen bestimmten Tag Altersfreizeit fest vereinbart, wird dieser nicht durch einen Urlaubsantrag nachträglich zum Arbeitstag. Das Bundesarbeitsgericht stellte fest, dass die Arbeitspflicht für diesen Tag dann entfallen ist. Arbeitnehmer seien daher nicht verpflichtet, für bewilligte Altersfreizeiten zusätzlich Urlaubstage zu verwenden.
Mehr lesenEin Gutachten des Europäischen Gerichtshofs stärkt die Hoffnung von Arbeitnehmern, dass ihr Urlaub auch bei längerer Krankheit nicht verfällt. Aus dem Schlussantrag des Generalanwalts Jean Richard de la Tour vom Donnerstag geht hervor, dass der Arbeitgeber seinen Teil dazu beitragen muss, damit Urlaub gestrichen werden kann. So müsse er den Arbeitnehmer etwa auf entsprechende Fristen hinweisen.
Mehr lesenMitten in einer neuen Hochphase der Pandemie hat das Bundesarbeitsgericht heute entschieden: Wer von seinem Arbeitgeber wegen der Corona-Lage zu Kurzarbeit vergattert wird, muss eine Kürzung seines Urlaubsanspruchs hinnehmen. In letzter Instanz verloren hat damit eine Verkaufshilfe. Die Bäckerei, in der sie tätig war, hatte sie wegen Arbeitsausfalls vorübergehend in "Kurzarbeit 0"geschickt und von ihrem Jahresurlaub für jeden Monat, an dem sie nicht im Laden erscheinen musste, jeweils ein Zwölftel abgezogen.
Mehr lesenNutzt der Insolvenzverwalter ihre Arbeitskraft, haben Arbeitnehmer eines insolventen Unternehmens bessere Aussichten auf eine vollständige Urlaubsabgeltung: Diese Ansprüche stellen in Zukunft eine Neumasseverbindlichkeit dar und werden damit vorrangig befriedigt. Der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat seine Rechtsprechung, wonach die Ansprüche in solche vor und nach der Anzeige der Masseunzulänglichkeit gesplittet werden, aufgegeben.
Mehr lesenWeil während der Kurzarbeit Null keine Arbeitspflicht besteht, entstehen in dieser Zeit auch keine Urlaubsansprüche. Dies hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschieden. Für jeden vollen Monat der Kurzarbeit Null sei der einem Arbeitnehmer an sich zustehende Urlaub deshalb um ein Zwölftel zu kürzen. Dies stehe auch im Einklang mit EU-Recht. Das LAG hat die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen.
Mehr lesenEin Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, der wegen Dienstunfähigkeit nicht in Anspruch genommen werden konnte, verfällt, wenn der Urlaub über einen zu langen Zeitraum nach Ablauf des jeweiligen Urlaubsjahres nicht genommen wurde. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden. Der Urlaub könne seine positive Wirkung für den Beschäftigten als Erholungszeit dann nicht mehr erfüllen.
Mehr lesenUnterliegen nicht verfallene Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub der Verjährung nach §§ 194 ff. BGB? Dies möchte das Bundesarbeitsgericht wissen und hat zur Klärung der Frage, ob dies mit dem Unionsrecht vereinbar wäre, am 29.09.2020 den Europäischen Gerichtshof im Vorabentscheidungsverfahren angerufen.
Mehr lesenDer Gerichtshof der Europäischen Union soll auf Vorlage des Bundesarbeitsgerichts klären, ob und unter welchen Voraussetzungen der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub einer im Verlauf des Urlaubsjahres arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmerin bei seither ununterbrochen fortbestehender Arbeitsunfähigkeit 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres oder gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt verfallen kann. Die gleiche Frage stelle sich auch bei Eintritt der vollen Erwerbsminderung.
Mehr lesenRechtswidrig entlassene Arbeitnehmer haben für die Zeit bis zur Wiederaufnahme ihrer Beschäftigung Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub oder bei einer anschließenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf eine Urlaubsabgeltung. Dies hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 25.06.2020 entschieden. Der Zeitraum zwischen der rechtswidrigen Entlassung und der Wiederaufnahme der Beschäftigung sei einem tatsächlichen Arbeitszeitraum gleichzustellen.
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