Freitag, 25.8.2023
Richtervorlage zum Rechnungszinsfuß bei Pensionsrückstellungen ist unzulässig
Die Richtervorlage des FG Köln zur steuerlichen Bewertung von Pensionsrückstellungen mit einem starren Rechnungszinsfuß von 6% ist unzulässig. Wie das Bundesverfassungsgericht am Freitag mitteilte, hat das FG einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht ausreichend dargelegt. Mehr lesen