Die Richtervorlage des FG Köln zur steuerlichen Bewertung von Pensionsrückstellungen mit einem starren Rechnungszinsfuß von 6% ist unzulässig. Wie das Bundesverfassungsgericht am Freitag mitteilte, hat das FG einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht ausreichend dargelegt.
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