Eine Wiedereinsetzung kann auch ohne Antrag gewährt werden, wenn die versäumte Prozesshandlung fristgerecht nachgeholt worden ist. Deren Wirksamkeit kann laut Bundesgerichtshof aber nicht mangels eigenhändiger Unterschrift des Anwalts im Original verneint werden. Dessen Erklärung, er füge "die Kopie der Berufungsbegründung" bei, lasse keine Zweifel, dass es sich dabei um die von ihm verfassten Papiere handele, für die er die Verantwortung übernehme.
Mehr lesenWegen eines kleinen Formfehlers muss am Augsburger Landgericht ein umfangreicher Drogenprozess neu aufgerollt werden. Weil die Richterin eine Unterschrift vergessen hat, hat der Bundesgerichtshof den Schuldspruch für den Angeklagten kassiert. Eine andere Strafkammer müsse nun in Augsburg neu verhandeln, teilte der BGH am 23.03.2021 mit.
Mehr lesenDie Unterschrift unter einem fristwahrenden Schriftsatz muss nicht lesbar sein, aber man muss sie dem Anwalt zuordnen können. Dabei ist für den Bundesgerichtshof entscheidend, ob der Unterzeichner auch sonst in gleicher oder ähnlicher Weise unterschreibt. Das Gericht muss im Zeitpunkt des jeweiligen Fristablaufs den Urheber klar erkennen können.
Mehr lesenZwar können Änderungen eines Testaments grundsätzlich auch auf der Kopie des eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Testaments vorgenommen werden. Voraussetzung ist dabei allerdings, dass auch die Änderungen mit einer Unterschrift des Erblassers versehen sind. Das hat das Oberlandesgericht Köln mit Beschluss vom 22.07.2020 klargestellt. Nicht auszuschließen sei ansonsten, dass es sich lediglich um einen Entwurf handelt.
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