Unterschrift wegen Wechsels an anderes Gericht versäumt
Zuvor hatte die "Augsburger Allgemeine" über die Entscheidung des BGH berichtet. Das Landgericht hatte den Angeklagten im Juli 2020 nach wochenlanger Verhandlung zu acht Jahren und vier Monaten Gefängnis wegen Drogenhandels und Besitzes von Kinderpornografie verurteilt. Die Vorsitzende Richterin wechselte nach dem Prozess an das Oberlandesgericht München, nur die beisitzende Richterin hatte daher das schriftliche Urteil unterschrieben.
Zweite Unterschrift unter Vermerk fehlt – neuer Prozess
Die zweite Richterin brachte auch einen korrekten Vermerk an, dass die Kammervorsitzende wegen ihrer Versetzung selbst nicht unterzeichnen könne. Nach der Strafprozessordnung hätte dieser Vermerk aber noch einmal von der Beisitzenden gesondert unterschrieben sein müssen – doch diese Unterschrift fehlte. Deswegen entschied nun der BGH, dass aufgrund der fehlenden zweiten Unterschrift "das Urteil nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist vollständig (...) zu den Akten gelangt" sei. Ob der Schuldspruch darüber hinaus korrekt war, entschieden die Richter in Karlsruhe nicht.