Ein Schüler aus Kiel muss vorerst keine Maske im Unterricht tragen. Das Verwaltungsgericht Schleswig hat entschieden, dass sein Widerspruch gegen die von seiner Schule ausgesprochene Verpflichtung der Schüler, Mund-Nase-Bedeckungen auch während des Unterrichts zu tragen, aufschiebende Wirkung hat und daher ihm gegenüber vorläufig nicht durchgesetzt werden kann. Für andere Schüler hat die Entscheidung keine unmittelbaren Auswirkungen.
Mehr lesenDas Verwaltungsgericht Hamburg hat einen Eilantrag eines Bürgers abgelehnt, mit dem die Stadt Hamburg verpflichtet werden sollte, in Schulen für Schüler und für das Lehrpersonal das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch während des Unterrichts anzuordnen. Die staatlichen Stellen hätten einen erheblichen Einschätzungsspielraum, wie sie ihre Schutzpflicht für Leben und Gesundheit der Bürger umsetzen, den sie hier nicht verlassen hätten.
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