Freitag, 18.9.2020
Unternehmensstrafrecht: Änderungsbedarf

Das Plenum des Bundesrats erhebt zahlreiche Einwendungen gegen den Gesetzentwurf zum Unternehmensstrafrecht. Anträge, den Gesetzentwurf komplett zurückzuweisen, fanden in der Sitzung vom 18.09.2020 keine Mehrheit. Der Ball liegt damit wieder bei der Bundesregierung. Sie kann den Entwurf – gegebenenfalls geändert – nun zur 1. Lesung in den Bundestag einbringen. Da es sich um ein Zustimmungsgesetz handelt, ist das Einverständnis der Länder erforderlich.

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Freitag, 4.9.2020
Wachsender Widerstand gegen Unternehmensstrafrecht

Gegen das Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft, mit dem die Große Koalition ein Unternehmensstrafrecht einführen will, formiert sich immer stärkerer Widerstand. Sechs Bundesländer wollen die Novelle stoppen. Außerdem hat die Präsidentin des Deutschen Anwaltvereins (DAV) einen Brandbrief gegen den aktuellen Gesetzentwurf an die Bundestagsfraktionen geschrieben.

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