Eine Hauptverhandlung darf über drei Wochen lang unterbrochen werden, wenn der Ehemann einer Schöffin aus ärztlicher Sicht vor dem Coronavirus geschützt werden muss. Prüfungsmaßstab sei allein das Willkürverbot, entschied der
Bundesgerichtshof erstmalig über die neu geschaffene Regelung in
§ 10 EGStPO.
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