Donnerstag, 6.10.2022
Finanzierungsgewährung im Rahmen eines Unterbeteiligungsvertrags mehrwertsteuerfrei

Die Gewährung einer Finanzierung im Rahmen eines Unterbeteiligungsvertrags an den "Originator", der im Gegenzug die Einnahmen aus den im Vertrag bezeichneten Forderungen an den Unterbeteiligten zahlt, ist von der Mehrwertsteuer befreit. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Sie stelle eine Kreditgewährung im Sinn der Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EG dar.

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