Montag, 20.12.2021
2G-Regelung an Hochschulen in Baden-Württemberg nach VGH-Urteil neu gefasst

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hat am 17.12.2021 dem Eilantrag eines Studenten gegen die 2G-Regelung an Hochschulen entsprochen und § 2 Abs. 5 der CoronaVO Studienbetrieb des Wissenschaftsministeriums vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das Land reagierte unmittelbar und fasste die Regelungen mit Wirkung ab dem 20.12.2021 neu.

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