Mittwoch, 24.6.2020
Architekt nicht zu Vertretung in Widerspruchsverfahren berechtigt

Wird eine von einem Architekten für die Eigentümer eines Grundstücks gestellte Bauvoranfrage abgelehnt, so ist der Architekt nicht berechtigt, die Grundstückseigentümer in einem anschließenden Widerspruchsverfahren zu vertreten. Dies würde vielmehr eine unerlaubte Rechtsdienstleistung darstellen, so das Oberlandesgericht Koblenz. Denn die Vertretung im Widerspruchsverfahren mache eine rechtliche Prüfung des konkreten Sachverhaltes erforderlich, die über eine rein schematische Anwendung von Rechtsnormen hinausgeht.

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